Asyle bewerber in der Schweiz

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Im Oktober 2015 wurden in der Schweiz 4750 Asylgesuche registriert. Das sind 206 mehr als im September. Die Zahl der Gesuche eritreischer Staatsangehöriger sank gegenüber dem Vormonat erneut deutlich. Demgegenüber stieg die Zahl der Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger. Aufgrund der angespannten Situation entscheiden Bund und Kantone heute über mögliche Sondermassnahmen.
Auf der Traktandenliste einer Sondersitzung zwischen den kantonalen Polizeidirektoren, den Sozialdirektoren und der Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga ist auch die Frage, ob Bund und Kantone einen nationalen Sonderstab einsetzen sollen oder nicht.

Hans-Jürg Käser, der Präsident der kantonalen Polizeidirektoren, forderte vor einigen Tage, dass der Bund sein Notfallkonzept aktiviere. Die Forderung Käsers ist unter den Polizeidirektoren umstritten. Die Kompetenz zur Aktivierung des Notfallkonzepts und zur Einsetzung eines Sonderstabes liegt bei der Landesregierung.

Bereits seit Ende 2012 hat der Bundesrat ein Notfallkonzept in der Schublade parat. Darin sind 29 Massnahmen aufgelistet, die helfen sollen, kritische Situationen in den Griff zu bekommen. Würde der Sonderstab vom Bundesrat aktiviert, so wäre die Landesregierung für die weitere Strategie, Planung und Umsetzungskontrolle der Bewältigung der ausserordentlichen Lage zuständig. Der Sonderstab würde Bundesratsentscheide vorbereiten und wäre auch für die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit zuständig.


Zu den im Notfallkonzept vorgesehenen Massnahmen gehört eine Notstandsklausel im Asylgesetz. Unter anderem soll der Bund bei extrem wachsenden Asylzahlen den Menschen vorübergehend Schutz gewähren können. Dadurch würde ihr Asylverfahren sistiert und das Asylsystem als Ganzes entlastet. Rechtlich ist dieser sogenannte "Status-S" bereits heute möglich. Er wurde jedoch noch nie angewandt.

Zur Frage der Unterbringung heisst es im Notfallkonzept, dass bis 2018 die Unterbringungskapazität des Bundes auf 6000 Betten erhöht werden soll. Laut Auskunft des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist die Zahl der Unterbringungsplätze seit dem Frühling in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen von 2300 auf 3400 erhöht worden. In diesen Tagen wird sie auf rund 4300 aufgestockt, unter anderem mit dem neuen Bundeszentrum Glaubenberg bei Sarnen und mehreren Zivilschutzanlagen.

Genügend Haftplätze

Gemäss dem Notfallkonzept sollen Bund und Kantone bundeseigene Anlagen und Bauten bewilligungsfrei als Asylunterkunft nutzen können. Bei einem unerwartet hohen Zustrom sollen Militäranlagen bereitgestellt werden. Asylsuchende sollen von den Kantonen in zusätzlichen Einrichtungen untergebracht werden können, die temporär erstellt oder umgenutzt würden.



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